PRAXISTEAM PSYCHOTHERAPIE

Möglichkeiten der Abrechnung

Wir können mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Beihilfe und Privatversicherungen (PKV) abrechnen. 

Innerhalb der GKV erfolgen nach der Abklärung der Notwendigkeit einer Therapie probatorische Sitzungen und ein anschließender Antrag an die Krankenkasse. Zur Beantragung müssen Sie einen Konsiliarbericht über den somatischen Befund bei einem Arzt einholen. Ggf. kann auch direkt ohne Antrag eine Akutbehandlung stattfinden. Als gesetzlich Versicherte*r bringen Sie bitte zu Beginn der Behandlung und in jedem neuen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Bei Beihilfeversicherten bestehen keine Möglichkeiten zur Sprechstunde und zur Akutbehandlung. Hier können bis max. 5 probatorische Sitzungen zur diagnostischen Klärung und Indikation wahrgenommen werden, bevor ein Antrag an die zuständige Behörde gestellt werden kann. 

Privatversicherte müssen sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Tarifbestimmungen und die Erstattung der Therapiekosten informieren. Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung in Orientierung am GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) nach schriftlicher Vereinbarung. Dies gilt auch für Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen (z. B. Paarberatung, Coaching). 

In der Regel findet in einer psychotherapeutischen Behandlung eine Sitzung von 50 Min. wöchentlich oder 14-tägig statt. Die Gesamtdauer einer Therapie ist sehr unterschiedlich. Absprachen und gemeinsame Verantwortung kennzeichnen den Verlauf einer Therapie. Offenheit und Zuverlässigkeit sind daher wichtige Voraussetzung. So sollte auch die Beendigung einer Therapie in gegenseitiger Absprache erfolgen.

Da vereinbarte Termine für Sie reserviert werden, bitten wir Sie, im Verhinderungsfall spätestens 48 Werktagsstunden vorher abzusagen, da wir Ihnen ansonsten den Ausfall privat in Rechnung stellen müssen.

Selbstverständlich unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht, so dass wir nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis Auskünfte gegenüber Dritten geben können.

Nähere Informationen erhalten Sie u. a. bei: 

Psychotherapeutenkammer NRW: 

www.ptk-nrw.de

Bundespsychotherapeutenkammer: www.bundespsychotherapeutenkammer.org

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